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UN-Nummer zur Kennzeichnung von Gefahrgut beim Transport

veröffentlicht am: 22. Februar 2022 | zuletzt aktualisiert am: 29. September 2022
UN-Nummer zur Kennzeichnung von Gefahrgut beim Transport

Die UN-Nummer spielt eine zentrale Rolle in der Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen. Sie wird in der Regel auf der Warntafel am Transportgegenstand angebracht und informiert über den transportierten Stoff bzw. dessen Zusammensetzung. Das Sicherheitsdatenblatt eines gefährlichen Stoffes, Gemisches oder Erzeugnisses gibt in Abschnitt 14 Aufschluss über alle notwendigen Angaben beim Transport, darunter auch die UN-Nummer. Aber was verbirgt sich hinter dieser Nummer, wann ist ihre Angabe notwendig und wie müssen Gefahrgutklassen, UN-Nummern und weitere Gefahrgut-Kennzeichnungen angegeben werden?

Gefahrstoff oder Gefahrgut – wo liegt der Unterschied?

Zunächst muss eine entscheidende Frage geklärt werden: Sind gefährliche Stoffe gleichzeitig immer Gefahrgut? Ein Gefahrstoff muss nicht zwangsläufig als Gefahrgut für den Transport eingestuft werden. Andersrum ist ein Stoff, der als Gefahrgut eingestuft ist und daher eine UN-Nummer für den Transport benötigt, nicht automatisch ein Gefahrstoff. Die Unterscheidung zwischen Gefahrstoff und Gefahrgut ist essentiell für die Kennzeichnungspflichten und die Ergreifung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen.

Der Unterschied zwischen Gefahrgut und Gefahrstoff stellt sich wie folgt dar:

  • Gefahrstoff: Ein als gefährlich eingestufter Stoff bzw. ein als gefährlich eingestuftes Gemisch oder Erzeugnis. Die Kennzeichnung des Gefahrstoffes informiert über mögliche Gefahren für Gesundheit, Sicherheit und Umwelt im Umgang mit diesem Stoff (z.B. Herstellung, Verarbeitung, Verwendung, Lagerung). Die Kennzeichnung erfolgt direkt am Stoff bzw. auf dem dazugehörigen Sicherheitsdatenblatt.
  • Gefahrgut: Ein Stoff, von dem im Zusammenhang mit dessen Beförderung auf öffentlichen Verkehrswegen (Straßen, Schienen, Wasserwege, Luftweg) Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen. Solche Stoffe werden auch als „gefährliches Gut“ bezeichnet. Gefahrgut muss entsprechend am Transportgegenstand gekennzeichnet werden.

Beispielsweise ist Salz für den Geschirrspüler ein Gefahrstoff, weil es umweltgefährdend ist – es ist jedoch kein Gefahrgut. Lithium-Batterien hingegen sind ein Gefahrgut, aber kein Gefahrstoff, da von ihnen bei der Verwendung keine Gefahren ausgehen, sie aber bei einem Unfall während des Transport eine Gefahr darstellen.

Was ist die UN-Nummer und welche Funktion erfüllt sie?

Die UN-Nummer oder Stoff-Nummer ist eine internationale Kennzahl für Stoffe, von denen beim Transport eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen kann. Die UN-Nummer beschreibt das Transportgut, sodass auch grenzübergreifend sofort ersichtlich ist, welcher gefährliche Stoff vorliegt. Dabei werden UN-Nummern nicht nur für Gefahrstoffe und einzelne chemische Verbindungen vergeben, sondern auch für Stoffgruppen und sonstige Güter mit Gefährdungspotenzial wie beispielsweise medizinische Abfälle.

Die UN-Nummer ist immer vierstellig und besteht ausschließlich aus Ziffern. Beispiele für die UN-Nummer sind:

  • Aceton: 1090
  • Diesel oder Heizöl: 1202
  • Benzin: 1203
  • Natrium: 1428
  • Flüssiggas: 1965
  • Stickstoff (flüssig, tiefgekühlt): 1977

Warum muss Gefahrgut mit einer UN-Nummer gekennzeichnet werden?

Im Fall eines Unfalls auf Straße, Schiene, Luft- oder Wasserweg müssen Polizei, Feuerwehr und Behörden unmittelbar wissen, welche Gefahren von den geladenen Gütern ausgehen könnten. Nur so können die notwendigen Rettungs-, Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen eingeleitet werden. Die UN-Nummer ist eine international standardisierte Nummer für Gefahrgut, in der der geladene Stoff mit seinen Eigenschaften codiert ist. Dadurch ist auch bei der grenzübergreifenden Beförderung gefährlicher Güter sofort klar, welche Stoffe geladen waren, welche Gefahren bestehen könnten und wie die Sicherheitskräfte vor Ort reagieren müssen. Besonders wichtig ist dies beispielsweise bei entzündbaren oder selbstentzündlichen Stoffen, die gefährlich mit Wasser reagieren. Auch Stoffe, die giftige oder entzündliche Gase bilden, die giftig, ätzend oder in sonstiger Form gefährlich für die Allgemeinheit sind, sind durch die UN-Nummer schnell identifizierbar. So können die Sicherheitskräfte vor Ort umgehend die erforderlichen Schutzmaßnahmen einleiten.

Rechtliche Grundlagen für die Kennzeichnung bei der Beförderung gefährlicher Güter

Die Kennzeichnung von Gefahrgut mittels Gefahrnummer und UN-Nummer ist international einheitlich festgelegt. Die Vereinten Nationen regeln den Umgang mit Gefahrgut in den „Model Recommendations“ der „UN Empfehlungen zum Transport gefährlicher Güter“ (UN Recommendations on the Transport of Dangerous Goods). Für die verschiedenen Verkehrswege gibt es einzelne Vorschriften und Übereinkünfte, die die Beförderung und die Kennzeichnung reglementieren. Das Basisregelwerk bilden die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) bzw. die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (GGVSee). Darüber hinaus bzw. ergänzend gelten folgende internationale Vorschriften:

  • Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße: Dies regelt das „Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ (Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road, ADR) der Vereinten Nationen. Die ADR-Verordnung wird alle zwei Jahre aktualisiert. Auf der Website der Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) können Sie die aktuell gültige ADR-Verordnung (ADR 2021) herunterladen.
  • Beförderung gefährlicher Güter mittels Eisenbahn: Dies regelt das „Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr“ (COTIF) im Anhang C („Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter“, RID). Inhaltlich entsprechen einige RID-Regelungen denen der ADR, für Waggons existieren aber auch eigene Regelungen. Die aktuell gültige Fassung der RID von 2021 können Sie auf der OTIF-Website herunterladen.
  • Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen: Hierfür gilt das „Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen“ („Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voie de navigation intérieure“, kurz ADN, inkl. ADN-R und ADN-D für Rhein und Donau). Auch das ADN wird alle zwei Jahre aktualisiert. Die aktuelle ADN-Version von 2021 können Sie auf der UNECE-Website herunterladen.
  • Beförderung gefährlicher Güter im Seeschiffsverkehr: Für den Transport von Gefahrgut auf hoher See gilt der IMDG-Code („International Maritime Dangerous Goods Code“). Diese Vorschrift ist Teil des „Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See“ (SOLAS) der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) der Vereinten Nationen. Die aktuelle Fassung des IMDG-Codes von 2020 können Sie auf der Website der IMO herunterladen.
  • Beförderung gefährlicher Güter per Luftfracht: Dies regeln die IATA-Gefahrgutvorschriften („Dangerous Goods Regulations“, DGR) der Internationalen Luftverkehrs-Vereinigung IATA. Sie können die aktuelle DGR-Fassung auf der IATA-Website herunterladen.

Aufbau der Warntafel mit UN- und Gefahr-Nummer

Warntafel mit UN-Nummer und Gefahrnummer auf orangem GrundAn jedem Gefahrgut bzw. an der Gefahrgutumschließung muss eine Warntafel angebracht werden. Diese Warntafel ist orangefarben, rechteckig und in der Regel 40 x 30 cm groß. Die UN-Nummer wird auf der unteren Zeile angegeben. Zusätzlich zur vierstelligen UN-Nummer muss auf der Warntafel in der ersten Zeile die Gefahrnummer vermerkt werden.

Die Gefahrnummer (früher „Kemler-Zahl“) ist eine einheitliche Nummer zur Kennzeichnung gefährlicher Stoffe, die die genauen Gefahren beschreibt, die von diesem Stoff ausgehen. Die Gefahrnummer ist zwei- bis vierstellig und besteht aus Ziffern 0–9 (mit Ausnahme der 1) sowie ggf. einem X für Stoffe, die gefährlich mit Wasser reagieren. Jede Ziffer beschreibt dabei eine Eigenschaft, z.B. die 3 für entzündbare Gase und Flüssigkeiten oder die 8 für ätzende Stoffe. Beispiele für Gefahrnummern:

  • 23: brennbares Gas
  • 338: leicht entzündbarer flüssiger Stoff, der ätzend ist
  • 40: entzündbarer oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff
  • 559: stark brandfördernder Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann
  • X886: stark ätzender, giftiger Stoff, der gefährlich mit Wasser reagiert

Zusammen liefern UN-Nummer und Gefahrnummer der Feuerwehr, der Polizei und den Behörden die notwendigen Informationen zur schnellen Erfassung des Gefährdungspotenzials.

Gefahrgutklassen und UN-Nummern: Kennzeichnungspflicht für Gefahrguttransporte

Zusätzlich zur Gefahrnummer und der UN-Nummer muss auch die Gefahrgutklasse angegeben werden, wenn gefährliche Stoffe und Gegenstände transportiert werden. Die Gefahrnummer auf der Warntafel entspricht in der Regel der Gefahrgutklasse eines Stoffes. Die Klasse muss im Gegensatz zur UN-Nummer auf einem separaten Gefahrenzettel angegeben werden. Der Gefahrenzettel ist ein auf der Spitze stehendes Quadrat mit der Klassennummer und dem dazugehörigen Gefahrensymbol. Gefahrgutklassen und UN-Nummern müssen wie folgt am Gefahrgut für den Transport angegeben werden:

UN-Transport Gefahrpiktogramm

  • Versandstücke: Benötigen Gefahrzettel und UN-Nummer auf der Verpackung. Ggf. benötigen sie weitere Kennzeichnungen, z.B. Gefahrensymbole, Hinweis zu besonderen Gefahren des Gutes, eine zusätzliche Aufschrift, die auf die Gefahrklasse hinweist, oder Ausrichtungspfeile.
  • Straßenfahrzeuge: Benötigen eine Warntafel vorn und hinten; bei Tankfahrzeugen, Fahrzeugen mit Aufsetztanks oder Fahrzeugen, die Gefahrgut in loser Schüttung befördern, muss die Warntafel Gefahrnummer und UN-Nummer beinhalten, außerdem müssen Gefahrzettel an beiden Längsseiten angebracht werden
  • Eisenbahn-Waggon: Benötigen eine Wagentafel mit orangefarbenem Farbstreifen, Warntafel mit Gefahr- und UN-Nummer, Gefahrzettel sowie dem Zettel „Vorsichtig verschieben“
  • Binnenschiffe: Benötigen tagsüber 1 bis 3 blaue Kegel, nachts 1 bis 3 blaue Lichter – abhängig von der Art der transportierten Gefahrstoffe (feuergefährlich, giftig oder explosionsgefährlich).
  • Seeschiffe: Benötigen tagsüber die Flagge „B“ des Internationalen Signalbuches (rote Flagge) an der Backbord-Rah oder an anderer gut sichtbarer Stelle an der Backbord-Seite. Nachts ist ein rotes Rundum-Licht vorgeschrieben.
  • Flugzeuge: Keine besondere Kennzeichnung notwendig. Gefahrgut wird nur am Versandstück gekennzeichnet.

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