Aktuelles
Am 2. Juni 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2025/1090 zur Änderung des Anhangs XVII der REACH-Verordnung. Damit werden neue Beschränkungen für N,N-Dimethylacetamid (DMAC) und 1-Ethylpyrrolidin-2-on (NEP) eingeführt – zwei Lösungsmittel, die häufig in der industriellen Fertigung verwendet werden.
Beide Stoffe sind als reproduktionstoxisch (Kategorie 1B) eingestuft, und die neue Verordnung führt verbindliche DNEL-Werte ein, um Arbeitnehmende besser vor Einatmen und Hautkontakt zu schützen:
Unternehmen müssen die neuen Anforderungen bis zum 23. Dezember 2026 umsetzen.
Für DMAC, das bei der Herstellung von synthetischen und künstlichen Fasern verwendet wird, gilt eine Übergangsfrist bis zum 23. Juni 2029.
Quelle: EUR-Lex Website
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