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RAC und SEAC unterstützen Vorschlag zur PFAS-Beschränkung

veröffentlicht am: 3. Januar 2022 | zuletzt aktualisiert am: 4. Januar 2022
RAC und SEAC unterstützen Vorschlag zur PFAS-Beschränkung

Die ECHA gibt bekannt, dass der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) und der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) den Vorschlag Deutschlands unterstützen, die Verwendung von Undecafluorhexansäure (PFHxA), ihrer Salze und verwandter Stoffe einzuschränken.

Das mögliche Verbot dürfte die künftige Exposition der Umwelt und des Menschen gegenüber diesen Verbindungen, die hauptsächlich in Materialien mit Lebensmittelkontakt, Textilien und Feuerlöschschäumen verwendet werden, verringern. Zuvor hatte der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) im Juni 2021 empfohlen, diese Verbindungen einzuschränken, da sie besonders persistent und mobil in der Umwelt sind und das menschliche Fortpflanzungssystem schädigen können.

Der RAC befürwortete die vorgeschlagene Beschränkung für Verwendungszwecke, bei denen es nicht möglich ist, die Emissionen auf andere Weise zu verringern, insbesondere für Verbraucheranwendungen in Materialien mit Lebensmittelkontakt und Textilien sowie für kommunale Feuerwehren und Haushaltslöschschäume.

Bei den Perfluoralkylchemikalien (PFAS) handelt es sich um eine große Familie weit verbreiteter synthetischer Chemikalien. Sie sind dafür bekannt, dass sie sehr langlebig sind und sich weit von dem Ort entfernen, an dem sie zuerst hergestellt oder verwendet wurden.

  • Umwelt: Häufige Beobachtungen von Grundwasser-, Oberflächenwasser- und Bodenverunreinigungen.
  • Menschliche Gesundheit: Eine Anhäufung beim Menschen kann schwerwiegende gesundheitliche Auswirkungen wie Krebs oder Leberschäden verursachen.

PFAS sind in vielen Bereichen weit verbreitet, z. B. in Papier und Pappe (Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen), Textilien wie persönliche Schutzausrüstung, Heimtextilien und Kleidung sowie in Feuerlöschschäumen.

Als Alternative haben die Hersteller begonnen, kurzkettige Stoffe wie PFHxA (C6) zu verwenden.

Die Europäische Kommission hat sich verpflichtet, alle PFAS schrittweise aus dem Verkehr zu ziehen und ihre Verwendung nur dann zuzulassen, wenn sie nachweislich unersetzlich und für die Gesellschaft unverzichtbar sind.

Erfahren Sie im ausführlichen Artikel der ECHA mehr zu der Unterstützung durch RAC und SEAC: https://echa.europa.eu/de/-/scientific-committees-support-further-restrictions-of-pfas

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