Aktuelles
Am 10. Juli 2026 tritt die 23. ATP in Kraft. ATP steht für „Adaptation to Technical and Scientific Progress“ (also „Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt“) und bezeichnet eine Aktualisierung der CLP-Verordnung.
Am 20. Juni 2025 veröffentlichte die EU-Kommission die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1222, mit der 22 neue Einträge und 10 Aktualisierungen in Anhang VI der CLP-Verordnung eingeführt wurden.
Diese Änderungen betreffen eine Vielzahl von Branchen – von Industriechemikalien und Pestiziden bis hin zu Pigmenten, Gasen, natürlichen Extrakten und kosmetischen Inhaltsstoffen.
Einige Beispiele für betroffene Stoffe:
Prüfen Sie schon jetzt, ob Sie davon betroffen sind! Denn: Die freiwillige Umsetzung erfolgt bereits ab 10. Juli 2025.
Die verbindliche Anwendung der neuen Regelungen erfolgt ab 1. Februar 2027.
Quelle: https://hubs.ly/Q03tyWLz0 (PDF-Datei)
Mehr Informationen zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen, zum Chemikalienmanagement sowie zu vielen weiteren branchenrelevanten Themen finden Sie in unserem Blog. In unserer umfangreichen EHS-Management-Software ExESS® werden Updates bei regulatorischen Vorgaben kurzfristig integriert, sodass die Compliance für Unternehmen im Inland, der EU und weltweit einfach und sicher bleibt.