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Änderung des Anhangs XVII der REACH-Verordnung

veröffentlicht am: 2. September 2020 | zuletzt aktualisiert am: 22. Dezember 2020
Änderung des Anhangs XVII der REACH-Verordnung

Am 3. August hat die Europäische Kommission (EC) eine Änderung des Anhangs XVII der REACH-Verordnung veröffentlicht.
Diese Änderung betrifft die Beschränkung von Diisocyanaten. Diisocyanate werden zur Herstellung von Polyurethanprodukten wie Schaumstoffen, Dichtungsmitteln und Beschichtungen verwendet und sind dafür bekannt, Atemwegs- und Hauterkrankungen zu verursachen.

Ab dem 24. August 2023 dürfen Diisocyanate nicht als Stoffe allein, als Bestandteil anderer Stoffe oder in Gemischen für industrielle und gewerbliche Zwecke verwendet werden, es sei denn, die Konzentration beträgt <0,1 Gew.-% oder die industriellen und gewerblichen Anwender haben eine Schulung zur sicheren Verwendung erfolgreich abgeschlossen.

Nach Angaben der ECHA könnten durch die Beschränkung über 3000 neue Fälle von berufsbedingtem Asthma pro Jahr in der EU verhindert werden.

Quelle: Official Journal of the European Union

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